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Kostenreduktion schön und gut. Aber wie sieht es eigentlich mit der Rechtssicherheit aus?

Beim IT-Nearshoring geht es um wertvolles Know-How, das die Landesgrenzen überquert. Und genau das ist der springende Punkt: Es überquert die Landesgrenzen. Aber nicht die Rechtsgrenzen.

Mit Nearshoring bleiben Sie innerhalb der EU

Nearshoring.io vermittelt Ihnen hochqualifizierte Lösungspartner aus Polen. Als Mitgliedsstaat der Europäischen Union unterliegt Polen den gleichen Datenschutzgesetzgebungen wie Anbieter aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Das bedeutet natürlich, dass unsere polnischen Partner, genau wie wir und Sie, an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gebunden sind. Diese regelt europaweit die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Datenschutz gewährleisten im Nearshore-Projekt

Nach der DSGVO sind Sie als Auftraggeber, der einem externen Unternehmen Zugriff auf personenbezogene Daten (Endkunden, Mitarbeitern oder sonstigen Personen) gewährt, dazu verpflichtet, bei dem externen Dienstleister ein sogenanntes „angemessenes Datenschutzniveau“ sicherzustellen. Der Gesetzgeber legt in Bezug auf die Auftragsdatenverarbeitung Mindestanforderungen fest, die der Nearshoring-Partner im europäischen Ausland erfüllen muss.

Nearshoring.io garantiert das Datenschutzniveau

Indem Sie Nearshoring.io beauftragen, stellen Sie sicher, dass Ihr zukünftiger Lösungspartner den Schutz Ihrer wertvollen Daten durch strenge Protokolle und Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet. Ganz gleich, ob Sie Ihre Produktentwicklung auslagern, IT-Consulting beauftragen oder ein internationales Scrum-Team aufstellen wollen.